In folgenden Gremien sind die ElternvertreterInnen tätig

Klassenpflegschaften für das Schuljahr 2024/25

Klasse 1a

Herr Demirkaya (Vorsitzender),

Frau Salah (Vertreterin)

Klasse 1b

Frau Aykan (Vorsitzende),

Frau Yaprak (Vertreterin)

Klasse 2a

Frau Sönmez (Vorsitzende),

Frau Uslu (Vertreterin)

Klasse 2b

Frau Yaman (Vorsitzende),

Frau Heyer-Smith (Vertreterin)

Klasse 3a

Frau Bayindir (Vorsitzende),

Frau Graffunder (Vertreterin)

Klasse 3b

Frau Erdem  (Vorsitzende),

Frau Petri (Vertreterin)

Klasse 4a

Frau Krause (Vorsitzende),

Frau Kerman (Vertreterin)

Klasse 4b

Herr Möll (Vorsitzender),

Frau Brahimi-Peter (Vertreterin)

Schulpflegschaft (Schuljahr 2024/25)

Vorsitzende: Frau Krause (Klasse 4a) (Mobil: 0174-9122389) 
Stellvertretung: Frau Erdem (Klasse 3b) (Mobil: 01523-4571511)
   

Schulkonferenz (schuljahr 2024/25)

 

Vorsitzende: Frau Niephaus (Rektorin)

 

Folgende Mitglieder wurden als Mitglieder der Schulkonferenz im Schuljahr 2024/25 gewählt:

 

1. Frau Krause (Vorsitzende der Klassenpflegschaft der Klasse 4a, Schulpflegschaftsvorsitz)

2. Frau Erdem (Vorsitzende der Klassenpflegschaft der Klasse 3b, Stellvertretung Schulpflegschaftsvorsitz)

3. Frau Aykan (Vorsitzende der Klassenpflegschaft der Klasse 1b)

4. Frau Berns (Klassenlehrerin der Klasse 4a und Mitglied erweitertes Schulleitungsteam)

5. Frau Mierzwa (Fachkraft Mulitprofessionelles Team)

6. Frau Nolting (Klassenlehrerin Klasse 4b)

 

"Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. Ihr gehören jeweils – je nach Schulstufe in unterschiedlichen Anteilen – Elternvertretende, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler an. Die Schulkonferenz befasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Vorschlägen der Schulleitung oder des Schulträgers stimmt sie zu oder lehnt sie ab.
In § 65 SchulG ist festgelegt, über welche Angelegenheiten die Schulkonferenz zu entscheiden hat.
Den Vorsitz führt die Schulleiterin oder der Schulleiter, aber ohne Stimmrecht. Nur bei Stimmengleichheit gibt das Votum der Schulleiterin oder des Schulleiters den Ausschlag." (Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW)

 

Weitere Informationen finden Sie im Angebot des neuen Portals „ElternMitwirkung“ der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule (QUA-LiS) unter https://elternmitwirkung.nrw.de, und dort insbesondere auf der Unterseite „Elternqualifizierung“ unter https://elternmitwirkung.nrw.de/service/elternqualifizierung.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema „Wahlen der Schulmitwirkungsgremien“ stehen auf der Internetseite unter dem Link
https://www.schulministerium.nrw/wahlen-der-schulmitwirkungsgremien zur Verfügung.